Gratiszahnspange

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Unsere Ordination ist eine kieferorthopädische Vertrags-Zahnarztpraxis, das heißt wir verfügen über die von den Krankenkassen geforderte und überprüfte Ausbildung und Erfahrung und rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.

Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index (IOTN - Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt. Voraussetzung für eine "Gratiszahnspange" ist eine Zahnfehlstellung der Stufe IOTN 4 oder 5. Das Kind muss zu Behandlungsbeginn unter 18 Jahre alt sein. Die Krankenkassen zahlen in diesem Fall die komplette Behandlung. Private Zusatzleistungen wie z.B. Keramikbrackets oder innen geklebte Brackets sind für die Gratiszahnspange nicht erlaubt.

Mehr Informationen zu deiner Behandlung erhältst du unter Jugendliche und Kinder.